Maximum Service - Vakuumpumpentechnik

jjkjIhr Ansprechpartner für Wartung & Instandsetzung von Vakuumpumpen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist mit der Fähigkeit ausgestattet, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Unsere AGB gelten für sämtliche Verträge mit dem Kunden, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprechen wird. Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei schriftlicher Bestätigung berufen. Der Verzicht auf die Schriftform ist nur schriftlich möglich.

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Verbesserungen unserer Leistungen bleiben vorbehalten. Wir können wichtige Daten zur Vertragsabwicklung in der EDV speichern und verarbeiten. Der Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht in Böblingen. Wir sind auch berechtigt, uns im Sitz des Kunden zuständige Gericht zu melden bzw. anzurufen.

§ 2 An- Auslieferung

Erfüllungsort ist unser Betrieb in Nagold. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung in unserem Betrieb das Tor verlässt und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie Versand-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungskosten oder Ausfuhr übernehmen.

Bei Annahmeverzug können wir die Lieferware unter Aufrechterhaltung unseres Erfüllungsanspruchs auf Kosten des Kunden einlagern lassen oder nach vorheriger Androhung und Fristsetzung für Rechnung des Kunden anderweitig veräußern.

§ 3 Lieferzeit, Lieferfrist und Lieferverzug

Lieferzeiten verstehen sich ab Betrieb in Nagold. Lieferfristen laufen ab Zugang der Auftragserteilung des Kunden, frühestens jedoch nach Klärung der noch offenen technischen Fragen, wenn vereinbart nicht vor dem Eingang einer Anzahlung.

Höhere Gewalt und nicht von uns zu vertretende Streiks, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Betriebsmitteln, verzögerte Belieferung oder Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistung. Wir setzen unseren Lieferverzug mit einer Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Kosten für Verpackung-, Transport-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Preise verstehen sich weiter, ausschließlich von Kosten für die Rücknahme und Wiederverwertung oder Entsorgung von Altgeräten.

Rechnungen sind je nach Festsetzung (auf jeweiliger Rechnung vermerkt) zu bezahlen bzw. zum angegebenen Datum zahlbar auf unser Konto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

§ 5 Rückgabebedingungen

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn sofort fällig, und wir sind zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden (z. B. Gutschrift) können wir gegen unsere offenen Forderungen gegen den Kunden verrechnen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung aller unserer gegen den Kunden bestehenden Forderungen unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügungen durch dritte hat der Kunde uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne Rücktritt beim Kunden vorhandene Vorbehaltsware zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche, Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.

Eine Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks und Rückruf von Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung, Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden oder des Endabnehmers, erlöschen die Rechte des Kunden. Der Kunde hat den Endabnehmer umgehend auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

§ 7 Mängel, Haftung und Ersatzansprüche

Unser Unternehmen haftet dafür, dass die Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung der Lieferware richtet sich nach der schriftlich vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung bzw. Bedienungsanleitung. Angaben die darüber hinaus gehen, insbesondere in Vorgespräch oder in Bezug genommene industrielle Normen werden nur durch schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.

Sollte der Kunde die Lieferware für andere Zwecke benötigen als die vereinbarten, muss er ihre diese auch zur Produktsicherheit und ihre Übereinstimmung von technischen, gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung vor der Inbetriebnahme überprüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus. Bei Werkstoff- oder Konstruktionsvorschriften des Kunden haften wir nicht für ihre Zulässigkeit und haben insoweit keine besondere Prüfpflicht.

Die Einhaltung von sicherheitstechnischen Regeln hängt von den Einsatzbedingungen ab, von denen wir keine Kenntnis haben. Diesbezügliche Maßnahmen für die Einhaltung liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware oder für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen wie z. B. Lager, Dichtungen, Ventile, Schieber, etc. oder bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

Im Fall berechtigter Mängelrüge sind wir als erstes nur zur Nacherfüllung verpflichtet. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Erfüllungsort ist unser Betrieb in Nagold d.h. die Ware wird im Betrieb sorgfältig geprüft und ein detaillierter Befund erstellt. In diesem Zuge wird festgestellt um welche Art des Mangels und wessen Verschuldung es sich handelt. Kosten für Verpackung-, Transport-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Weitere Mängelansprüche bestehen nur bei Ablehnung oder Scheitern der Nacherfüllung.

Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt auf Produktsicherheit zu überprüfen und offensichtliche Mängel schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Zusteller anzumelden. Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters.

Setzt der Kunde die Lieferware mit gefährlichen, schädlichen, giftigen oder radioaktiven Stoffen aus, hat er dies unverzüglich, mitzuteilen und vor der Rücksendung zu reinigen.

§ 8 Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Auslieferung der Ware. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Verjährungsfristen des §438, §479 und §634 bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, ebenfalls nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Verjährungsfristen des §438, §479 und §634 bleiben unberührt.

§ 9 Reparatur- und Wartungsservice

Um den Umfang der angefragten Leistung bestimmen zu können sind wir gezwungen Arbeit im Voraus zu erbringen. Sollte der Auftraggeber sich gegen unser Angebot entscheiden oder die Reparatur, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen heraus, nicht durchgeführt werden kann, wird diese bereits erbrachte Aufwendung in Höhe von 30 % vom Angebotspreis in Rechnung gestellt.

Geht die Auftragserteilung nicht innerhalb der Angebotsgültigkeit bei uns ein, wird der Reparaturgegenstand im gereinigten und zerlegten Zustand, ohne Verschleißteile wie Dichtungen, O-Ringe, Öl, etc. an den Auftraggeber zurückgesendet (Rücksendekosten trägt der Auftraggeber).

Sollten nach Auftragserteilung zusätzlichen Reparaturen, als die oben genannten hinzukommen, wird das Angebot in Absprache aktualisiert.

Reparaturgegenstand kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, gegen Erstattung der Kosten, wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich. Eine verbindliche Reparaturfrist kann der Auftraggeber verlangen, wenn der Umfang der Arbeit genau feststeht. Die Reparaturfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparaturgegenstand zur Übergabe an den Auftraggeber bereit ist. Bei Zusatzaufträgen oder bei zusätzlichen Reparaturen verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend.

§ 10 Schutzrechte, Geheimhaltung und Rechtsbehalt

Speziell hergestellte oder zur Verfügung gestellte Werkzeuge, Mess-, Prüfvorrichtungen, Abbildungen, Unterlagen und Software behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Kosten dafür übernommen hat. Der Kunde darf diese nur in der vereinbarten Weise nutzen. Durch uns erlangtes und nicht offenkundiges Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.

§ 11 Rechtlicher Hinweis

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Handelt es sich beim Kunden/Auftraggeber um einen Unternehmer verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

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